Gelangensbestätigung: Das ändert sich ab 2020 für Unternehmer!

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur umsatzsteu­erfrei, sofern nachgewiesen wird, dass der Liefergegen­stand in einen anderen EU-Staat gelangt ist. Ohne Grenz­kontrollen ist ein solcher Nachweis jedoch nicht ganz ein­fach zu führen. Der Gesetzgeber sieht seit einigen Jahren die Gelangensbestätigung nach § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vor (wobei auch andere Nachweise ausreichen…

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