
Wir heißen Sie Herzlich Willkommen bei der Schladebusch & Bartling Steuerberatungsgesellschaft im Landkreis Verden (Aller).
Unsere Steuerkanzlei betreut Sie individuell, flexibel, kompetent & unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen, Engagement & langjähriger Erfahrung bei allen Fragen zu Steuern, Steuerrecht, Steuerberatung & Wirtschaft. Wir sprechen eine klare Sprache und verschaffen Ihnen durch unsere Arbeit die Grundlagen für eigenständige Entscheidungen. Als Steuerberater legen wir besonderen Wert auf einen vertrauensvollen und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten.

Digitalisierung bedeutet für uns mehr als papierloses Arbeiten – sie schafft Freiraum für das Wesentliche: Ihre Beratung. Durch digitalen Belegaustausch und moderne Arbeitsprozesse gestalten wir Abläufe effizient und transparent. So haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf Ihre Zahlen und behalten Ihre wirtschaftliche Situation zuverlässig im Blick.
Dabei hat der Schutz Ihrer Daten für uns höchste Priorität. Wir nutzen ausschließlich verschlüsselte Übertragungswege und Systeme, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen – Ihre sensiblen Unterlagen bleiben zu jedem Zeitpunkt sicher und vertraulich.
Moderne Technik ersetzt dabei keine Beratung. Sie macht sie schneller, flexibler und noch näher an Ihrem Tagesgeschäft – der persönliche Austausch bleibt für uns unverzichtbar.
Wie beraten Sie nicht erst, wenn es zu spät ist. Wir helfen Ihnen die Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Das Steuerbüro Schladebusch & Bartling liegt in zentraler Lage direkt am Nordertor in Verden und damit an einem
markanten Eingang zur Altstadt
unweit der Allerbrücke.
Sie finden uns in der
Große Straße 2
Alle Steuertipps vom Steuerberater Thomas Bartling, die wöchentlich veröffentlicht werden.
Einkommensteuer | Déjà-vu 2009 - Geplanter Wechsel der Besteuerung von Kryptowerten von § 23 EStG zu § 20 EStG
Mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 hat das Bundeskabinett angekündigt, die Besteuerung von Kryptowerten neu zu regeln. Was wären die steuerrechtlichen Folgen, wenn Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowerten künftig nicht mehr § 23 EStG, sondern § 20 EStG zugeordnet würden? Blaupause: der Systemwechsel bei Wertpapieren durch das Unternehmenssteuerreformgesetz…
Unser Leistungsspektrum
Die zeit- und kostenintensive Aufgabe der Lohnbuchhaltung wird durch die häufigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht immer komplexer. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir unterstützen Sie, von der Beantwortung von Einzelfragen zur Lohnbuchführung bis zur kompletten Erledigung aller Abrechnungsvorgänge. Selbstverständlich nehmen wir Ihnen auch das Ausfüllen aller Formulare und die direkte Kommunikation mit den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern ab. Die Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine lästige Pflicht zur Ermittlung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung, sondern ein wichtiges Instrument für die betriebswirtschaftliche Analyse des eigenen Unternehmens. Daher übermitteln wir nicht nur die Daten fristgerecht an die Finanzverwaltung, sondern helfen Ihnen dabei die Zahlen der Finanzbuchhaltung zu analysieren und für die Optimierung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens zu nutzen.
Viele Menschen beschäftigen sich nur ungern mit der Materie des Erbrechts. Meistens wird die Errichtung eines Testamentes, eines Erbvertrages oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen immer wieder aufgeschoben. Oftmals kann es sich als sinnvoll erweisen, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen. Deshalb ist es wichtig, sich schon frühzeitig um eine gezielte Vermögensaufteilung zu kümmern. Da jede Vermögenssituation anders gelagert ist, erarbeiten wir mit Ihnen in einem vertraulichen Gespräch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse ein individuelles Konzept.
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Die Steuergestaltungsberatung gibt konkrete Beratungshinweise wie geplante betriebswirtschaftliche Entscheidungen steueroptimal umzusetzen sind. Wir setzen dabei auf einen konstanten Dialog mit dem Mandanten und hören gerne zu, wenn Sie über Ihre Pläne reden. Wir verstehen den Begriff "Beratung" als kommunikativen Austausch, aus dem eine praktische Anleitung resultiert, mit dem Ziel eine unternehmerische Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern.
Vereine sind eine wichtige Stütze der Gesellschaft und ermöglichen die ehrenamtliche Arbeit unzähliger Freiwilliger. Viele denken demzufolge, dass Vereine automatisch von der Steuer befreit sind und ohne den Druck der Finanzverwaltung bestehen können, wobei es sich allerdings um einen Irrtum handelt. Das Steuerrecht ist im Bereich des Vereinswesens sehr umfangreich (geworden), weshalb die wenigsten Vereine nachhaltig ohne steuerliche Beratung zurechtkommen. Durch die langjährige Beratung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen kann unsere Gesellschaft umfangreiches Fachwissen für die Steuerberatung von Vereinen vorweisen. Unsere Dienstleistungen umfassen individuelle steuerliche Beratung in Einzelfragen, die Erstellung von Steuererklärungen, die Übernahme der Buchhaltung sowie persönliche Beratungstermine zu allen steuerrechtlichen Fragen und Besonderheiten in diesem Bereich.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck auch in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, beim Finanzamt oder im Klageweg vor dem Finanzgericht. Unsere Erfahrung hilft bereits im Vorfeld Chancen und Risiken abzuwägen, um Ihnen eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage auszusprechen. Wir sind mit dem Verfahrensrecht, den Formalien und Fristen bestens vertraut, um für Sie steuerlichen Rechtsschutz zu erlangen.
Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung mit kompetenter Beratung: Von der Existenzgründung über die Unternehmensberatung bis hin zur Firmenübergabe ergeben sich viele Fragenstellungen, bei den wir Sie unterstützen können.