BFH: Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass Aufwendungen eines Gesellschafters aus einer Einzahlung in die sog. Kapitalrücklage einer GmbH zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung führen. Im Streitfall hatte ein GmbH-Gesellschafter eine Bürgschaft für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen. In Hinsicht auf eine…

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