Der Bundesrat hat am 21.11.2025 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) zugestimmt (BR-Drucks. 567/25 (Beschluss)).

Danach gelten die folgenden Werte:

2026

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