Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2026 auf 13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto.
Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht – es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
- Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum 1.1.2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde.
- Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden (sog. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).
- Auch die Minijob-Grenze wird zum 1.1. 2026 steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Welche Auswirkung hat der neue Mindestlohn auf Minijobs?
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3
Das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet.
Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus:
- Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro.
- Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.