Einkommensteuer | Ausbildungs- vs. Fortbildungskosten

1. Steuerliche Grundunterscheidung • (Erst-)Ausbildungskosten Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium (soweit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses) sind keine Werbungskosten/Betriebsausgaben. Sie sind nur als Sonderausgaben mit Höchstbetrag (aktuell 6.000 EUR p.a.) abziehbar. • Aus- und Fortbildungskosten (nach Erstausbildung) Aufwendungen für jede weitere Berufsausbildung bzw. Fortbildung sind grundsätzlich in…

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