Einkommensteuer | Erhöhter Abzug von Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahre (darüber hinaus nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) können unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Bis VZ 2024 war der Abzug in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000…
Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG ), wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm…
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