Einkommensteuer | Erhöhter Abzug von Kinderbetreuungskosten

Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahre (darüber hinaus nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) können unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Bis VZ 2024 war der Abzug in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000…

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