Umsatzsteuer | Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine
Bei einem Einzweckgutschein fällt die Umsatzsteuer bereits an, wenn er ausgegeben wird. Wird die mit dem Gutschein eingelöste Leistung dann erbracht, ist diese umsatzsteuerlich nicht mehr zu erfassen. Bei einem Mehrzweckgutschein ist es genau umgekehrt. Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bei seiner Ausgabe der Leistungsort und die dafür geschuldete Umsatzsteuer…
Verfahrensrecht | Änderung eines Steuerbescheides bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten (FG)
Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (FG Münster, Urteil v. 14.8.2023 - 8 K 294/23 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R…
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