Einkommensteuer | Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung (FG)

Die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen stellen keine außerordentlichen Einkünfte dar, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Dies wurde aktuell vom Finanzgericht Münster (FG) mit Urteil vom 26.4.2023 (Az. 13 K 425/22 E) entschieden. Sachverhalt: Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein…

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