Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten für 2020 bis 2024
Nach dem Regierungsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes sollten die Steuererklärungsfristen und die zinsfreien Karenzzeiten nur für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2022 verlängert werden. Der Bundestag hat eine deutlich weitergehende Regelung beschlossen, die sogar den Besteuerungszeitraum 2024 erfasst. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wird nun in Kürze im BGBl Teil I verkündet werden. Steuererklärungsfristen…
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