Einkommensteuer | Besteuerung einer zusätzlichen Abfindung im Rahmen einer "Sprinterklausel" (FG)
Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern (Hessisches FG, Gerichtsbescheid v. 31.5.2021 - 10 K 1597/20, rechtskräftig). Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten war strittig, inwieweit Zahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers der Klägerin im Streitjahr 2015 ermäßigt zu besteuern sind: Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin,…
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