Einkommensteuer/Abgabenordnung | Verspätete Geltendmachung von Verlusten aus Aktienverkäufen wird zur „Steuerfalle“
Unterlässt es der Steuerpflichtige, in seiner Steuererklärung nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien zu erklären, dann trifft ihn nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (24.10.25, 10 K 1274/24 F) an dem nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache regelmäßig ein grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2…
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