Immobilienkauf | Höhere Grunderwerbsteuer bei Wohnrecht?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.10.2025 (II R 32/22) entschieden, dass sich bei Übernahme eines eingetragenen Wohnrechts im Rahmen eines Grundstückserwerbs die Bemessungsgrundlage um den Wert des mitübernommenen Wohnrechts erhöht. Die Ausnahmeregelung für dauernde Lasten greift in diesem Fall nicht, da ein Wohnrecht nicht als dauernde Last einzuordnen…
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