Abgabenordnung | Bekanntgabefiktion von Verwaltungsakten: Jetzt erst nach 4 Tagen
Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2025 greift die Zugangsvermutung für Verwaltungsakte, die schriftlich per Post übermittelt werden, erst nach vier Tagen. Grund sind neue Anforderungen an die Post. Bislang galt eine Frist von drei Tagen, nach der ein Verwaltungsakt als bekanntgegeben galt (§ 124 AO). Grundlage der Änderung…
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