Einkommensteuer | „Essen auf Rädern" keine außergewöhnlichen Belastungen (FG)

Die Aufwendungen für die Lieferung von Mittagessen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Münster, Urteil v. 27.4.2023 - 1 K 759/21 E; Revision nicht zugelassen). Hintergrund: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögens-verhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird…

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