Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Trikotsponsoring

Wichtiges und positives Urteil für Sponsorbemühungen: Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten ziehen und die Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Der 11. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat nämlich mit Urteil vom 3. Januar…

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