Einkommensteuer | Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen steuerpflichtig
Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen stellen sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.6.2021 - 5 K 1996/19; Revision anhängig). Sachverhalt: Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 2017 Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Den Handel betrieb sein Sohn treuhänderisch für ihn. Der Kläger…
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