Einkommensteuer: Nachreichen der Denkmalbescheinigung

Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert werden können, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Der Sachverhalt: Die Kläger sind Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, das sie selbst bewohnen. In den Jahren 2008 bis 2010 hatten sie Erhaltungsaufwand von…

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