Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht anzuerkennen, wenn zwischen der Erstwohnung und der Tätigkeitsstätte nur eine Entfernung von 30 km liegt, für die eine Fahrzeit mit dem Auto im Berufsverkehr von ca. 50 bis 55 Minuten benötigt wird.

Sachverhalt: Der Kläger wohnte mit seiner Familie in S-Stadt und wurde ab dem 1.8.2018 als Geschäftsführer einer KG in E-Stadt tätig. Die Entfernung zwischen beiden Städten betrug 30 km. Der Kläger mietete ab dem 13.2.2020 eine 1 km von seiner Tätigkeitsstätte entfernte Zweitwohnung mit einer Fläche von ca. 46 qm in E-Stadt an und machte eine doppelte Haushaltsführung geltend.

Das FG Münster lehnte eine doppelte Haushaltsführung ab. Denn der Ort des eigenen Hausstandes (Hauptwohnung) und der Beschäftigungsort müssen auseinanderfallen. Der Arbeitnehmer muss also außerhalb seines Wohnortes beschäftigt sein. Angesichts einer Entfernung von nur 30 km und einer Fahrzeit von ca. 50 bis 55 Minuten im Berufsverkehr war dies im Streitfall zu verneinen. Auf die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die ca. 90 Minuten betragen hätte, kam es nicht an, weil der Kläger nicht geltend gemacht hatte, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren zu sein; zudem benötigte der Kläger für seine Tätigkeit in E-Stadt einen Pkw.

Hinweis: Der Kläger berief sich auf das BMF-Schreiben vom 25.11.2020 nach dem eine wesentliche Verkürzung der Fahrstrecke oder Fahrzeit für eine berufliche Veranlassung spreche. Im Streitfall scheiterte es aber nicht an der beruflichen Veranlassung, sondern an dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal des „außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte“ unterhaltenen eigenen Hausstands gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG. Für die praktische Rechtsanwendung ist also zu beachten, dass es entscheidend darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer von seinem eigenen Hausstand aus seine Arbeitsstätte nach allen wesentlichen Umständen des Einzelfalls in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.

Das könnte Sie auch interessieren

Steueränderungsgesetz 2025 | Die wichtigsten Neuerungen für die Entgeltabrechnung im Überblick

Doppelte Haushaltsführung: Schädliche Anmietung einer Wohnung durch den Ehegatten des Arbeitnehmers

Doppelte Haushaltführung | Neue Tagespauschale neben Unterkunftskosten abziehbar?

Einkommensteuer: Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen

Wie beraten Sie nicht erst, wenn es zu spät ist. Wir helfen Ihnen die Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden.