Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland ist die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Hierauf weist der BdSt aktuell hin.
Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in einem seiner jüngsten Beschlüsse zur Grundsteuer angemahnt.
"Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht", macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: "Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!"
Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Holznagel und Warnecke betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
Hinweis: In Sachsen wird grundsätzlich das Bundesmodell angewendet, allerdings wurden vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt (wie auch im Saarland).
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