Einkommensteuer | Angepasste Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurde die Banküberweisung als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen mit Wirkung ab dem VZ 2025 gesetzlich normiert (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Zuvor waren auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld…

Unterhaltsaufwendungen | Barzahlungen nicht mehr abzugsfähig

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird zukünftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Momentan werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten). Erleichterungen für den Nachweis können nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person aufgrund einer…

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