Einkommensteuer | Angepasste Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurde die Banküberweisung als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen mit Wirkung ab dem VZ 2025 gesetzlich normiert (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Zuvor waren auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld…

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