Einkommensteuer | Bei Ratenzahlungen ist unklar, wann die Steuerermäßigung gem. § 35c EStG zu gewähren ist

Nach Auffassung des Bundesfinanzministerium (BMF) kann die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG bei mehrteiligen Maßnahmen trotz vorliegender Teilrechnungen erst beansprucht werden, wenn die Leistung vollständig durchgeführt worden ist und die steuerpflichtige Person eine Schlussrechnung erhalten hat. Unklar ist, wie bei Ratenzahlungen…

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