Erbschaftsteuer | Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen
Nach der Gesetzesfassung des § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erhalten Urenkel als übrige Personen der Steuerklasse I grundsätzlich nur einen Freibetrag von 100.000 EUR. Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn die vorangegangenen Generationen zuvor bereits verstorben sind. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich in seinem Urteil…
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