Übergangsregelung des BMF zur bevorstehenden weiteren Verlängerung der Erklärungsfristen für die Besteuerungszeiträume 2020, 2021 und 2022 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

Durch das ATAD -Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) waren die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen wie auch in nicht beratenen Fällen (§ 149 Abs. 2 und 3 AO) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Abs. 2 Satz 1 und 2 AO) jeweils um drei Monate verlängert worden.…

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