Einkommensteuer | Déjà-vu 2009 - Geplanter Wechsel der Besteuerung von Kryptowerten von § 23 EStG zu § 20 EStG

Mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 hat das Bundeskabinett angekündigt, die Besteuerung von Kryptowerten neu zu regeln. Was wären die steuerrechtlichen Folgen, wenn Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowerten künftig nicht mehr § 23 EStG, sondern § 20 EStG zugeordnet würden? Blaupause: der Systemwechsel bei Wertpapieren durch das Unternehmenssteuerreformgesetz…

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