Kindergeld und Freiwilligendienst

Kindergeld kann für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren auch während eines Freiwilligendienstes gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den anerkannten Freiwilligendiensten zählen insbesondere Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD), Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“ oder Freiwilligendienst aller Generationen Für diese Dienste gilt: •…

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