Einkommensteuer | Vermögensgrenze bei Unterhaltsleistungen

Eine Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltszahlungen ist es nach § 33a EStG, dass die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Als geringfügig kann nach den Einkommensteuer-Richtlinien in der Regel ein Vermögen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 Euro angesehen werden. Diese Grenze ist seit 1975 nicht…

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