Sozialversicherung | Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Renten-versicherung für 2023 beschlossen. Ab 1.1.2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung . Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro…
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