Sozialversicherungsrecht | Die sog. Märzklausel

Die Märzklausel ist in § 23a Abs. 4 SGB IV geregelt. Sie spielt eine wichtige Rolle im Sozialversicherungsrecht. Denn einmalige Sonderzahlungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt werden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet werden. Im Normalfall ist für Sonderzahlungen die Beitragsbemessungsgrenze…

Sozialversicherung | Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Renten-versicherung für 2023 beschlossen. Ab 1.1.2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung . Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro…

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