Gemeinnützigkeit | Keine Mildtätigkeit ohne entsprechende Satzungsregelung
Enthält die Satzung eines Vereins keine ausdrückliche Bestimmung, dass ihre Zwecke mildtätig sind, kann sie steuerlich auch nicht so behandelt werden. Der Satzungszweck und die Art seiner Verwirklichung müssen so konkret wie möglich formuliert sein. So sieht es nach dem Finanzgericht Düsseldorf nun auch der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil…
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