Zahlungen des Franchisenehmers für Werbung sofort abziehbare BA
Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Zahlungen eines Franchisenehmers für laufende überregionale Werbeleistungen wie beispielsweise Kino- oder Fernsehwerbung, Handzettelaktionen oder Plakatwerbung, nicht als geleistete Anzahlungen zu aktivieren sind, sondern als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig sind. Strittig war zwischen den Parteien der Abzug der Beiträge für…
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