Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung
Kann ein Immobilieneigentümer eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und vermieten, kann die Finanzverwaltung vom Fehlen der sog. Einkünfteerzielungsabsicht ausgehen. So hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Kläger in dem entschiedenen Verfahren erwarb 1993 eine…
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