Keine Steuererklärung für Antrag auf schlichte Änderung nötig

Wenn Sie beim Finanzamt keine Einkommensteuererklärung einreichen, werden die Besteuerungsgrundlagen nach einer gewissen Zeit ge­schätzt. Gegen den vom Finanzamt dann folgenden Schätzungsbescheid kann man innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat einen Antrag auf schlichte Änderung stellen (§ 172 Abgabenordnung (AO)). Dabei reicht es jedoch nicht aus, lediglich anzugeben, um welchen…

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