Verfahrensrecht | Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist (FG)
Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022 - 7 K 7045/20; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 18/22). Hintergrund: Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein…
Einkommensteuer | Arbeitnehmer: Steuerhinterziehung und Lohnsteuerbescheinigung
Das Finanzgericht Münster (FG) hatte in einem aktuellen Urteil darüber zu entscheiden, ob durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, obwohl es sich um eine sog. Pflichtveranlagung handelte, eine Steuerhinterziehung vorgelegen hat. Sachverhalt: Bei einem Ehepaar hatte sich die Einkünfteerzielung geändert und beide Ehegatte erzielten ab dem Zeitpunkt X Einkünfte aus nichtselbständiger…
Keine Steuererklärung für Antrag auf schlichte Änderung nötig
Wenn Sie beim Finanzamt keine Einkommensteuererklärung einreichen, werden die Besteuerungsgrundlagen nach einer gewissen Zeit geschätzt. Gegen den vom Finanzamt dann folgenden Schätzungsbescheid kann man innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat einen Antrag auf schlichte Änderung stellen (§ 172 Abgabenordnung (AO)). Dabei reicht es jedoch nicht aus, lediglich anzugeben, um welchen…
BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen zweifelhaft
Durch Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 25.04.2018 wird die Höhe der Nachzahlungszinsen im Sinne der Abgabenordnung (AO) zumindest ab dem Veranlagungszeitraum 2015 mit schwerwiegend verfassungsrechtlichen Zweifeln betrachtet. Gemäß § 238 AO erhält der Fiskus monatlich 0,5% bzw. jährlich 6% Nachzahlungszinsen sowohl für die Vollverzinsung als auch für Stundungs-, Hinterziehungs-, Prozess-…
Einspruch: Der richtige Adressat!
Ein Fall aus der Praxis: Kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt Heinz Müller einen dicken Fehler in seinem Steuerbescheid. Voller Wut schreibt er einen Einspruch, adressiert ihn (um mehr Eindruck zu machen) persönlich an Herrn Vorsteher Mayer und versendet ihn per Fax. Vorerst beruhigt wartet er auf einen korrigierten Steuerbescheid.…
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