Erbschaft-/Schenkungsteuer | Übertragung von fremdvermieteten Immobilien gegen Verkäuferdarlehen

Bei der Übertragung fremdvermieteter Immobilien auf Kinder gewährt das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) deutlich weniger Vorteile als beim Familienheim. Grundsätzlich steht zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien des Privatvermögens ein Verschonungsabschlag von 10 % zu (§ 13d Abs. 1 ErbStG). Eine Begünstigung von nicht zu Wohnzwecken vermieteten Objekten ist dagegen nicht vorgesehen. Oftmals ist…

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