Neue Grundsteuer | Nachweis eines niedrigeren Wertes
Aufgrund der Grundsteuerreform (vgl. Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019, BGBl 2019 I S. 1794 und Grundsteuerreformumsetzungsgesetz vom 16.7.2021, BGBl 2021 I S. 2931) erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke zum 1.1.2022 (Neuregelungen im BewG) und die erstmalige Erhebung der neuen Grundsteuer zum 1.1.2025. Das Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387)…
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