Umsatzsteuer | Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26.08.2021 (V R 13/19) entschieden, dass die nach Aufkündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung nur in Höhe desjenigen Anteils der Umsatzsteuer unterliegt, der eine Entschädigung für tatsächlich bereits erbrachte Leistungen darstellt. Eine darüberhinausgehende Entschädigung stellt einen nicht umsatzsteuerbaren Schadenersatz dar. Sachverhalt: Der Kläger…

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