Abschreibung: BMF ändert Nutzungsdauer für Computer und Software
Mit dem Schreiben vom 26.02.2021 verkürzt der BMF die steuerliche Nutzungsdauer von Computerhardware, Betriebs- und Anwendersoftware sowie Computerzubehör. Bei den aufgeführten Wirtschaftsgütern kann nun eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Die Neuregelung kann erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 angewandt werden. Für die Abschreibungsoptionen besteht ein Wahlrecht. Die insbesondere…
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