Vermietung und Verpachtung: Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete

Wer anderen unbewegliches Vermögen gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Der Vermieter kann dabei Aufwendungen zum Erwerb, zum Erhalt und zur Sicherung des vermieteten Vermögens als Werbungskosten abziehen. Eine Überlassung ohne Entgelt führt zu einem Versagen des Werbungskostenabzugs, eine verbilligte Überlassung…

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So entsteht eine Beratung, die sich an Ihre Abläufe anpasst und den
Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht wird.