Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft (FG)

Das Finanzgericht Münster hatte in einem Fall darüber zu entscheiden, ob die durch einen Sonderungsbescheid angeordnete Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) darstellt und demzufolge in den Jahren 2009 und 2012 (Streitjahre)…

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