Außergewöhnliche Belastungen: Geänderte Berechnung

Gute Nachrichten für Steuerzahler: Krankheitskosten oder andere Gesundheitskosten wirken sich künftig stärker steuerlich aus, d.h. künftig können mehr Ausgaben als bisher geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19.01.2017 (Az. VI R 75/14) seine Rechtsprechung zur Ermittlung der sog. zumutbaren Belastung fortentwickelt. Zwar gilt…

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