Lohnsteuer | Überlassung fahrradtypischen Zubehörs

Die Überlassung von betrieblichen Fahrrädern wird immer beliebter. Erfolgt die Überlassung eines Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug ist, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist sie steuerfrei. Erfolgt sie im Rahmen einer Gehaltsumwandlung kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Dieser beträgt…

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