Zum 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 € brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 03.06.2022 beschlossen - der Bundesrat billigte am 10.06.2022 das Gesetz abschließend, am 30.06.2022. wurde es verkündet und ist in Kraft getreten. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.
Was bedeutet das und was wird umgesetzt?
Ausnahme vom üblichen Vorgehen
Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sog. Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Der Mindestlohn lag zunächst noch bei 9,82 €, zum 01.07. stieg er turnusmäßig auf 10,45 €.
Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 € angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung. Über die nächste Anpassung mit Wirkung zum 01.01.2024 soll bis zum 30.06.2023 entschieden werden. Danach erfolgt wieder eine Anpassung im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen ab 01.10.2022
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus - die sog. Minijobs oder 450-€-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 €. Sie passt sich künftig gleitend entsprechend der Erhöhung des Mindestlohns an.
Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.
Hinweis: Überprüfen Sie alle Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter auf die neuen Regelungen hin und erstellen Sie entsprechende Ergänzungen und/oder Änderungen in schriftlicher Form. Sollten Sie bisher keine schriftlichen Arbeitsverträge/Vereinbarungen haben sollten Sie spätestens jetzt welche anfertigen.
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