Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 18.5.2022 dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1408 ) der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro je Stunde zugestimmt.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.
Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht Folgendes vor:
Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn soll zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12,00 Euro erhöht werden.
Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520,00 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben werden.
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