Jeder Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen wird in den kommenden Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. Seit letzter Woche werden täglich 150.000 Schreiben versandt.
Hintergrund: Zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 ist die Erklärung elektronisch über „ELSTER" abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt.
Das Finanzministerium Niedersachsen führt hierzu weiter aus:
Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen.
Auch der eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksfläche online abzulesen sind. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten nachvollziehbar dargestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist unter
www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de
zu finden.
Auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, werden berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Das könnte Sie auch interessieren
Umsatzsteuer | Droht 86.000 Sportvereinen der Steuer-Schock?
Einkommensteuer | Angepasste Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen
Gewerbesteuerliche Folgen der Abfärbewirkung
Abgabenordnung | Steuerbescheide: Änderung trotz korrekter Steuererklärung
Steuererklärungen: Wann dürfen Vereine noch Papierformulare nutzen?
Als digitale Kanzlei stehen wir für moderne Steuerberatung, die Effizienz und persönliche Nähe verbindet. Mit Lösungen wie der digitalen Personalakte, sicheren digitalen Prozessen sowie der Möglichkeit für Online- und persönliche Vor-Ort-Termine gestalten wir die Zusammenarbeit flexibel, transparent und zukunftsorientiert.
So entsteht eine Beratung, die sich an Ihre Abläufe anpasst und den
Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht wird.