Die Minijob-Zentrale hat die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 (Stand 26.7.2021) veröffentlicht.
Hintergrund: Die Geringfügigkeits-Richtlinien informieren über das
Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen
Beschäftigungen – dazu zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen
sowie kurzfristige Beschäftigungen . Sie unterstützen insbesondere Arbeitgeber im Umgang mit der besonderen Beschäftigungsform.
Gegenüber der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:
- Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale nach § 3
Nrn. 26 und 26a EStG von 2.400 Euro bzw. 720 Euro auf 3.000 Euro bzw.
840 Euro für die Zeit ab 1. Januar 2021 (Jahressteuergesetz 2020 vom 21.
Dezember 2020, BGBl I S. 3096); vgl. B 2.2.1.6.
- Klarstellung im Zusammenhang mit der Wirkung des Verzichts auf
die Rentenversicherungsfreiheit bzw. der Wirkung der Befreiung von der
Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung einer geringfügig
entlohnten Beschäftigung wegen Bezugs einer Entgeltersatzleistung (vgl. B
2.2.3.1, B 2.2.3.2.1, B 2.2.3.3 und B 2.2.4.1).
- Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 24. November 2020 (B 12 KR
34/19 R ) zu den Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung von
drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, wonach die Anwendung der jeweiligen
Zeitgrenze nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt (vgl. B
2.3.1 und B 2.3.2).
- Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den
Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung, der nicht ausschließlich aus
vollen Monaten, sondern auch aus Teilmonaten besteht (vgl. B 2.3.2).
- Aufnahme von Textfeldern zur Erläuterung der Berechnung der
Kalendertage in den jeweiligen Beispielen mit Bezug zur kurzfristigen
Beschäftigung (vgl. J).
Hinweise: Die Geringfügigkeits-Richtlinien lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 21.11.2018 ab. Sie gelten spätestens ab dem 1.8.2021. Die gegenüber der Vorversion geänderten Textpassagen wurden in Fettschrift kenntlich gemacht. Der Volltext der Richtlinien ist u.a. auf der Homepage der Minijob-Zentral veröffentlicht.