Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios in ganz Baden-Württemberg hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Hierüber informiert die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD).
Hintergrund: Die sogenannten „Kassen-Nachschauen“ finden ohne Ankündigung statt. Die Betriebsprüfer kommen während der Öffnungszeiten ins Geschäft. Sie kontrollieren dabei, ob alle Vorgänge korrekt in die Kasse eingegeben und Belege erstellt wurden. Um die Kassenführung genau zu prüfen, zählen sie das Bargeld nach oder machen verdeckte Testkäufe. Die Kontrolle umfasst sowohl moderne elektronische Kassen als auch einfache Barkassen. Sollten den Prüfern dabei größere Fehler auffallen, kann sofort eine umfassende Betriebsprüfung eingeleitet werden.
Solche Aktionstage gibt es regelmäßig. Dabei werden immer wieder unterschiedliche Branchen genauer angeschaut. Welche Betriebe kontrolliert werden, wird meist per Zufall ausgewählt. Manchmal gibt es aber auch anonyme Hinweise, die zu einer Kontrolle führen. Ziel der Kassen-Nachschauen ist es, sicherzustellen, dass die Einnahmen vollständig erfasst und korrekt versteuert werden – vor allem in Branchen, in denen viel bar bezahlt wird. Diese unangekündigten Kontrollen sind besonders wirksam, weil Unregelmäßigkeiten so schnell und zeitnah aufgedeckt werden.
Bei gezielten Aktionstagen zwischen dem 23.2. und dem 27.3.2026 waren 108 Betriebsprüfer der Finanzämter im Einsatz. An einigen Tagen waren auch Beschäftigte der Hauptzollämter wegen illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit mit dabei. Insgesamt wurden landesweit 162 Betriebe kontrolliert – darunter 65 Barber-Shops, 45 Tattoo- und Tätowierstudios sowie 52 Nagelstudios.
Zu dem Ergebnis führt die OFD weiter aus:
• Bei 94 Betrieben stellten die Prüfer Unregelmäßigkeiten fest. Zum Teil gab es mehrere Verstöße gleichzeitig. Besonders häufig gab es Probleme bei der Kassenführung – insgesamt 78 Mal.
• In 25 Betrieben wurde die Pflicht zur Ausgabe von Belegen missachtet.
• In elf Betrieben fehlte die vorgeschriebene Absicherung der elektronischen Kassensysteme.
• Zudem gab es in 26 Fällen Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit. Dafür sind die Hauptzollämter zuständig.
• In 38 Fällen wurden die Verstöße an die Straf- und Bußgeldstellen weitergegeben.
Steuertipp: Um solche negativen Folgen vermeiden zu können, ist aus Unternehmersicht sicherzustellen, dass die Kassenführung, egal ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Kassensystem zum Einsatz kommt, laufend, vollständig und taggenau erfolgt. Fehler führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen. Maßgeblich ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie der BFH-Rechtsprechung. Zur Vermeidung von Beanstandungen sollten Tätigkeiten klar getrennt, Bareinnahmen vollständig und taggenau erfasst sowie Belege fortlaufend nummeriert werden. Zudem ist ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch sicherzustellen. Die Kassenführung stellt darüber hinaus gerade bei gemischten Tätigkeiten einen zentralen Risikobereich dar.
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