Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlichen Bereichs im Gegensatz zum privaten Bereich von wirtschaftlichen Akteuren. Die Vergabe der W-IdNr. beginnt ab Herbst 2024 und wird von der Finanzverwaltung durchgeführt.
Damit haben Steuerpflichtige also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:
• die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person, dient,
• die Steuernummer, unter der das Finanzamt die Steuerakten führt und die von der Steuer-Identifikationsnummer eigentlich einmal abgelöst werden sollte,
• die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient und schließlich
• die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Es lebe die Entbürokratisierung!
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